Ab 01.07.2020 sind alle EU-Staaten aufgrund einer EU-Richtlinie zu einem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen verpflichtet. Die BStBK hat zum Referentenentwurf Stellung genommen und dabei u. a. die kurze Stellungnahmefrist von nur zwei Arbeitstagen kritisiert.
Source: DATEV Steuer