Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat zwei Steuerabkommen mit Panama und Mazedonien zugestimmt. Laut der Bundesregierung soll mit dem Abkommen geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.
Source: DATEV Steuer