Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist, umfasst (Az. 1 K 1384/19).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Okt 1, 2019 | Uncategorized | 0 Kommentare
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist, umfasst (Az. 1 K 1384/19).
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