Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils Urteil IX R 14/15 vom 03.08.2016 übernommen, wonach eine Einbauküche ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ist, für die nicht Werbungskosten, sondern nur AfA geltend gemacht werden kann (Az. IV C 1 – S-2211 / 07 / 10005 :001).
Source: DATEV Steuer