Zur steuerlichen Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände sieht das aktuelle BMF-Schreiben eine Übergangsregelung für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2017 vor (Az. IV C 4 – S-0187 / 09 / 10001 :003).
Source: DATEV Steuer