Aufwendungen für einen Therapiehund können bei Lehrern zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 10 K 2852/18).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Mai 2, 2019 | Uncategorized | 0 Kommentare
Aufwendungen für einen Therapiehund können bei Lehrern zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 10 K 2852/18).
Source: DATEV Steuer