Mit Urteil vom 11. November 2015 hat der BFH entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG auch die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude umfasst, wenn diese auf Dauer angelegt ist. Das BMF teilt in seinem Schreiben die Änderungen des UStAE aufgrund dieses Urteils mit (Az. III C 3 – S-7168 / 08 / 10005).
Source: DATEV Steuer