In Umsetzung des BFH-Urteils V R 45/14, wonach eine Tätigkeit als Vorstands- und Ausschussmitglied eines Sparkassenverbandes nicht ehrenamtlich ist, hat das BMF den Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit und ihre umsatzsteuerliche Behandlung neu einschränkend beschrieben (Az. III C 3 – S-7185 / 09 / 10001-06).
Source: DATEV Steuer