Das FG Münster hat zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der sog. erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für ein schädliches Nebengeschäft zur Grundstücksverwaltung Stellung genommen (Az. 8 K 3685/17).
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