Das FG Münster hat entschieden, dass variable Prämien, die die Krankenkasse an Ärzte im Rahmen der „integrierten Versorgung“ i. S. v. § 140c SGB V a. F. zahlt, nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Az. 5 K 3168/14 U).
Source: DATEV Steuer