Das FG Münster entschied, dass die Übertragung eines Mobilheims grunderwerbsteuerpflichtig ist (Az. 8 K 786/19).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Jul 15, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Das FG Münster entschied, dass die Übertragung eines Mobilheims grunderwerbsteuerpflichtig ist (Az. 8 K 786/19).
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