Das FG Münster entschied, dass die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt (Az. 15 K 1850/17).
Source: DATEV Steuer