Das BMF teilt mit, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle -DLS-) verbindlich festgeschrieben hat und dass damit die bisher ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS überholt ist (Az. IV C 5 – S-2386 / 07 / 0005 :001 ).
Source: DATEV Steuer