Der BdSt nimmt Stellung zu einem Vorlagebeschluss des FG Hamburg (Az. 2 K 245/17). Gegenstand der neuen Vorlage an das BVerfG ist ein Fall, wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft vollständig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen werden. Damit wird eine weitere Variante der höchst umstrittenen Verlustabzugsbeschränkung verfassungsrechtlich überprüft
Source: DATEV Steuer