Das BMF nimmt in seinem Schreiben zur Umsetzung des Urteils 2 K 3652/14 des FG Köln vom 7. Dezember 2016, wonach Wohngebäudeversicherungen, bei denen tatsächlich kein Feuerrisiko abgesichert ist, nicht der Feuerschutzsteuer unterliegen, Stellung (Az. III C 4 – S-6560 / 09 / 10002).
Source: DATEV Steuer