Das BMF teilt mit, dass durch die Anpassung des bestehenden Vordruckmusters USt 1 TN eine bundeseinheitliche Bescheinigung für Zwecke der umsatzsteuerlichen Erfassung deutscher Unternehmer im Ausland eingeführt wird (Az. II C 3 – S-7359 / 10 / 10002).
Source: DATEV Steuer