Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Die Regierung hat ihn aktuell dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 12/20). Der DStV begrüßt das klare Ziel des Gesetzgebers, sich auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie zu beschränken.
Source: DATEV Steuer