Das VG Koblenz hat die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen eine von der Stadt Koblenz angeordnete Abmeldung seines Kraftfahrzeuges wegen nicht gezahlter Kfz-Steuer abgewiesen (Az. 5 K 344/17).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Nov 23, 2017 | Uncategorized | 0 Kommentare
Das VG Koblenz hat die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen eine von der Stadt Koblenz angeordnete Abmeldung seines Kraftfahrzeuges wegen nicht gezahlter Kfz-Steuer abgewiesen (Az. 5 K 344/17).
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