BFH: Freimaurerloge nicht gemeinnützig

Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Ihre Gemeinnützigkeit scheitere daran, dass sie nicht darauf gerichtet sei, die Allgemeinheit i. S. von § 52 Abs. 1 AO zu fördern. So entschied der BFH (Az. V R 52/15). Source:...

BFH zu Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter einer AG im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich (oder teilentgeltlich) gewährten Bezugsrechte zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand...